AGB

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bedeutung Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierenden Vertragsinhalt bei allen Verträgen, welche die RECI IT SOLUTIONS GmbH mit Geschäftspartnern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abschliesst. Diese Vertragsdokumente regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen RECI IT SOLUTIONS GmbH und dem Geschäftspartner.

1.2. Soweit die Hauptverträge (Verträge) der RECI IT SOLUTIONS GmbH (lex specialis) mit ihren Geschäftspartnern keine zu diesen AGB (lex generalis) abweichenden Regelungen enthalten, gelten die AGB’s.

1.3. Ein Vertrag zwischen Reci IT Solutions GmbH und dem Geschäftspartner besteht üblicherweise aus folgenden Dokumenten: Vertrag (allenfalls unter Beilage von Leistungsbeschrieben), Preisliste, bzw. konkretes Angebot für Leistungen, AGB.

2. Leistungserbringer, Vertragsleistungen, Einschränkungen

2.1. RECI IT SOLUTIONS GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Kanton Zug, mit Sitz in Zug.

2.2. RECI IT SOLUTIONS GmbH erbringt die Leistungen die im Vertrag bzw. im Angebot beschrieben sind.

2.3. RECI IT SOLUTIONS GmbH ist nur zu Leistungen verpflichtet, wenn der Geschäftspartner seine Pflichten erfüllt.

2.4. Die Ausführung von einzelnen oder gegebenenfalls aller Leistungen können von RECI IT SOLUTIONS GmbH an dritte delegiert werden. RECI IT SOLUTIONS GmbH bleibt jedoch für das Resultat verantwortlich.

2.5. Mittels Lizenzverträgen kann RECI IT SOLUTIONS GmbH Lizenzen zur Nutzung von Produkten an Lizenznehmer vergeben.

2.6. RECI IT SOLUTIONS GmbH hat die Möglichkeit Produkte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder anderswie der Nutzung Dritter zu überlassen.

2.7. RECI IT SOLUTIONS GmbH kann Auflagen und Bedingungen mit ihren Leistungen verknüpfen.

2.8. Die vorliegenden AGB sind ein integrierter Bestandteil der vorgenannten  Geschäfte.

2.9. Eigentums-, Verfügungs- und das Urheberrecht von der an Geschäftspartner  zur Nutzung überlassenen Software, Hardware und Dokumentationen verbleiben im Besitz der RECI IT SOLUTIONS GmbH. Ausgenommen es wird explizit etwas anderes vereinbart.

2.10. Der Pikettdienst der RECI IT SOLUTIONS GmbH steht dem Geschäftspartner grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung, zur Ergreifung von Massnahmen ist er allerdings nur innerhalb der üblichen Arbeitszeiten verpflichtet. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr, ausgenommen der eidgenössischen und kantonal Zuger Feiertagen und der Zeit zwischen dem 24.12. und 2.1. Je nach Dringlichkeit des Einzelfalles wird RECI IT SOLUTIONS GmbH auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeit Massnahmen ergreifen, ist vertraglich aber nicht dazu verpflichtet, ausser speziell vereinbart.

3. Beginn, Dauer und Beendigung

3.1. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist die ausdrückliche Genehmigung der AGB und des konkretisierten Angebots mit dem Beschrieb der offerierten Dienstleistungen. Regeln die abweichen müssen schriftlich vereinbart werden. RECI IT SOLUTIONS GmbH behält sich vor, bei Dauerschuldverhältnissen Änderungen oder Anpassungen an Leistungsbeschrieb, den Preisen und den AGB’s vorzunehmen. Die allfälligen Änderungen treten bei nachweislicher Kenntnisnahme des Geschäftspartners in Rechtskraft, sofern er die Leistungen ohne Protest weiterhin beansprucht hat oder er nicht innert 30 Tagen nach Kenntnisnahme den Vertrag kündigt.

3.2. Der Vertrag kommt entweder zustande, wenn der Geschäftspartner eine Offerte der RECI IT SOLUTIONS GmbH angenommen hat oder beim Absenden der Informationen für den LOGIN per Internet beim Benutzen einer Software.

3.3. Den Beginn der Vertragswirkungen legt RECI IT SOLUTIONS GmbH üblicherweise in den einzelnen Verträgen fest und vermerkt  ihn auf den Rechnungen.

3.4. Der Geschäftspartner nimmt Kenntnis davon, dass sich der Beginn der Nutzung der von für ihn bereitgestellten Leistungen aus technischen oder organisatorischen Gründen allenfalls verzögern kann. Daraus kann der Geschäftspartner keinerlei Rechte für sich ableiten.

3.5. RECI IT SOLUTIONS GmbH kann Vorleistungen verlangen, bevor der Vertrag zustande kommt und/oder Rechtswirkungen zeigt.

3.6. Wenn RECI IT SOLUTIONS GmbH es bestimmt, gelten die von RECI IT SOLUTIONS GmbH übernommenen einmaligen Leistungen als erbracht, spätestens wenn die Nutzung des Leistungsresultates durch den Geschäftspartner aufgenommen wird. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nicht vorgesehen. Subsidiär gelten die Regeln des Werkvertragsrechts.

3.7. Falls wiederkehrende Leistungen vereinbart worden sind, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit, jedoch jeweils für mindestens ein Jahr abgeschlossen.

3.8. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann beidseits unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 30 Tagen, jeweils auf das Ende der einjährigen Vertragsdauer schriftlich eingeschrieben aufgelöst werden.

3.9. Die ausserordentliche, sofortige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen (z.B. wenn vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden, insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen der RECI IT SOLUTIONS GmbH oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig verwendet, bezogen, nicht autorisierten Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben werden, ferner wenn die Nutzungsregelungen von RECI IT SOLUTIONS GmbH oder Dritten missachtet werden, etc.) bleibt in allen Fällen (AGB NN 3.6. – 3.8.) vorbehalten.

3.10. Die Bestimmungen des Vertrages über Geheimhaltung, Haftung sowie über die Rechte am Arbeitsresultat bleiben unabhängig vom Fortbestand des Vertrages weiterhin bestehen.

3.11. Alle Finanzielle Verbindlichkeiten des aufgelösten Vertrags sind üblicherweise bis Vertragsende zu erfüllen. Ohne anderweitige Regelung befindet sich der Schuldner anschliessend ohne Mahnung in Verzug, womit ein Verzugszins von 8% p.a. geschuldet wird.

4. Pflichten des Geschäftspartners der RECI IT SOLUTIONS GmbH

4.1. Der Geschäftspartner hat die Voraussetzung zu schaffen, damit RECI IT SOLUTIONS GmbH ihre Vertragsleistungen erbringen kann. Insbesondre bedeutet dies: die Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche RECI IT SOLUTIONS GmbH zur Ausführung der Arbeiten benötigt; die Prüfung und Abnahme der von RECI IT SOLUTIONS GmbH vorgelegten Konzepte, Zwischenresultate, Auswertungen, usw.; das Einhalten der Richtlinien über die Benützung von Applikationen und Dienstleistungen; die Dokumentation von Ausnahmezuständen, Informationen über Fehlermeldungen, Störungen, vertragswidrige Verwendung von Leistungen (z.B. Verwendung durch Nichtautorisierte, Angriffe von Hackern, etc.); das Einverständnis, dass RECI IT SOLUTIONS GmbH Informationen über die Rahmenbedingungen bei ihm bzw. seinen Mitarbeitern oder bei von ihm bei gezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Geschäftspartners usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Leistungen und deren Koordination durch RECI IT SOLUTIONS GmbH notwendig wird.

4.2. Grundsätzlich übernimmt der Geschäftspartner die Verantwortung für die von Ihm stammenden Informationen und Unterlagen wie Pflichtenhefte, Lösungskonzepte, Ausführungsanweisungen sowie Daten- und Informationsmaterial. Er beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts, etc.

4.3. Ihre Leistungen erbringt RECI IT SOLUTIONS GmbH üblicherweise dem Geschäftspartner. Dem Geschäftspartner ist es untersagt, RECI IT SOLUTIONS GmbH-Leistungen Dritten zugänglich machen. Mit Vorbehalt anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen.

4.4. Der Geschäftspartner hat die Verpflichtung, die Dienste der RECI IT SOLUTIONS GmbH nur auf zulässige Art zu nutzen. Andere Nutzer oder Dienstanbieter dürfen nicht behindert und das Funktionieren der Dienste von RECI IT SOLUTIONS GmbH oder deren Partnern nicht beeinträchtigt werden. Jedes tatbestandliche Handeln, wie das Eindringen in Systeme, Software oder Dienste, um Informationen zu beschaffen, oder Downloadseiten sowie Seiten mit pornografischem Inhalt sind verboten.

4.5. Im Fall das der Geschäftspartner mittels der Leistungen der RECI IT SOLUTIONS GmbH auch Leistungen von Dritten in Anspruch nimmt, bleibt er in jedem Fall für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen der RECI IT SOLUTIONS GmbH verantwortlich.

4.6. Verwendet der Geschäftspartner eigene Scripts (z. B. PHP, ASP) so ist er für die fehlerfreie Funktion dieser persönlich verantwortlich. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich RECI IT SOLUTIONS GmbH das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst dann wieder freizugeben, wenn vom Geschäftspartner nachgewiesen werden kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert.

4.7. Der Geschäftspartner ist dazu Verpflichtet, jede Namensänderung innert 14 Tagen zu melden, damit die Rechnungen und die Korrespondenz korrekt adressiert werden können. Unsere Mitteilungen gelten  bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Preise für RECI IT SOLUTIONS GmbH-Leistungen, Lizenz- und Maintenancegebühren richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der Preise sowie Preisreduktionen können auch ohne spezielle Mitteilung von RECI IT SOLUTIONS GmbH in Kraft gesetzt werden.

5.2. Preissenkungen berechtigen nicht zur Rückforderung von bereits für eine bestimmte Periode bezahlte Rechnungsbeträge.

5.3. Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden wiederkehrende Vertragsleistungen jeweils für eine Periode von einem Jahr voraus in Rechnung gestellt.

5.4. Einmalige Leistungen werden im jeweiligen Vertrag in Rechnung gestellt.

5.5. Ein in der Offerte angegebener Kostenrahmen hat die Bedeutung einer Planungsgrundlage. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass ein Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, wir der Geschäftspartner so früh wie möglich von RECI IT SOLUTIONS GmbH kontaktiert.

5.6. Rechnungen sind innert einer Zahlungsfrist von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zahlbar. Allfällige Bank- oder Postspesen die aus der Zahlung hervorgehen, werden bei nächster Gelegenheit zu Lasten des Geschäftspartners in Rechnung gestellt. (z.B. in der nächsten Rechnung)

5.7. Kommt der Geschäftspartner mit Zahlungen in Verzug, so hat RECI IT SOLUTIONS GmbH neben dem Anspruch auf Verzugszins das Recht, dem Geschäftspartner pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 in Rechnung zu stellen und ihre Leistung bis zur Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages (inklusive Umtriebsentschädigung und Verzugszins) einzustellen bzw. zu reduzieren oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigungsanspruch) aufzuheben. Für eine Wiederaufschaltung wird eine Pauschale in Rechnung gestellt.

5.8. Auf allen Rechnungen die mehr als zehn Tagen verfallenen sind, wird ohne weitere Mahnung, ein Verzugszins von 1 % pro Monat belastet (berechnet auf den jeweiligen Ausständen am letzten Tag des Monats).

5.9. Ohne eine Reklamation des Geschäftspartners innert der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, gilt eine Rechnung als akzeptiert.

5.10. Die Rechnungen der RECI IT SOLUTIONS GmbH können erbrachte Leistungen durch Drittparteien beinhalten, werden jedoch nicht zwingend aufgeführt, es sei denn es wurden Vereinbarungen getroffen diese Leistungen explizit in der Rechnung aufzuführen.

6. Gewährleistungen und Haftung

6.1. Die vereinbarten Leistungen erbringt RECI IT SOLUTIONS GmbH im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel, gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Reci IT Solutions GmbH bemüht sich um die einwandfreie Qualität der Leistungen.

6.2. RECI IT SOLUTIONS GmbH gibt kein Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Leistungen. Bei Störungen hat der Geschäftspartner lediglich das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, nachdem er RECI IT SOLUTIONS GmbH umgehend schriftlich über die Störung informiert und zur Behebung der Störung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat.

6.3. Nicht als Störungen gelten angekündigte Unterbrüche der Leistungen die in erster Linie infolge Wartungsarbeiten z.B. der Swisscom oder anderer Leitungsanbietern, etc. entstehen.

6.4. Ordnungsgemäss gemeldete Programmfehler und Störungen, welche die Funktionstüchtigkeit der Vereinbarten Leistungen erheblich beeinträchtigen wird RECI IT SOLUTIONS GmbH so rasch als möglich beheben.

6.5. RECI IT SOLUTIONS haftet für direkte Schäden, welche dem Geschäftspartner im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung aus irgendwelchen Gründen entstanden sind, zum Beispiel aus Gewährleistung, Nichterfüllung, Sorgfaltspflichtverletzung, Verzug oder Schutzrechtsverletzung, wenn diese Schäden nachweisbar durch RECI IT SOLUTIONS GmbH grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.

6.6. Reci IT Solutions GmbH schliesst jede weitere Haftung(soweit gesetzlich zulässig) für direkte und indirekte Schäden (Folgeschäden) aus.

6.7. Ausserdem wird jede weitere Haftung für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit RECI IT SOLUTIONS GmbH zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Mitarbeiter eingesetzt hat, welche diese verursachten und dabei in Bezug auf deren Auswahl und Instruktion die gebotene Vorsicht walten liess.

6.8. Der Geschäftspartner kann für alle Schäden, welche durch die Benutzung der RECI IT SOLUTIONS GmbH Leistungen bei RECI IT SOLUTIONS GmbH oder Dritten entstehen, zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht werden. Dies gilt besonders im Falle einer unzulässige Benutzung von RECI IT SOLUTIONS GmbH-Leistungen durch den Geschäftspartner, seine Mitarbeiter oder durch von ihm beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung der RECI IT SOLUTIONS GmbH Zugang genommen haben.

6.9. Alle Geräte des Geschäftspartner, die in den Räumen von Reci IT Solutions GmbH untergebracht sind, befinden sich dort auf Gefahr des Geschäftspartners, Reci IT Solutions GmbH übernimmt keinerlei Haftung für diese. Der Geschäftspartner ist selbst für die Versicherung der Geräte verantwortlich.

6.10. Der Geschäftspartner Haftet für alle Schäden die durch seine Geräte im Serverraum oder andern Anlagen entstehen.

7. Rechte an Resultaten und den Urheberrechten

7.1. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts geht das  abgelieferte Arbeitsresultat (wie Unterlagen, Daten und Dokumentation) ins Eigentum des Geschäftspartners über, sofern nicht etwas anders vertraglich vereinbart wurde. Dieser ist berechtigt, das Arbeitsresultat während der vereinbarten Dauer und nach den geltenden Bedingungen zu benützen.

7.2. RECI IT SOLUTIONS GmbH ist berechtigt das erworbene Wissen (die Ideen, Konzepte und Verfahren), welches RECI IT SOLUTIONS GmbH bei der Ausführung von Leistungen allein oder zusammen mit dem Geschäftspartner erworben hat, für die  Ausführung von zukünftig ähnlichen Arbeiten für andere Kunden zu verwenden.

7.3. Das Urheberrecht für Software und Verfahren, welche RECI IT SOLUTIONS GmbH für den Geschäftspartner programmiert, angepasst oder angewendet hat, verbleibt der RECI IT SOLUTIONS GmbH, ausser es wurde vertraglich explizit etwas anderes vereinbart.

8. Geheimhaltungspflicht

8.1. RECI IT SOLUTIONS GmbH verpflichtet sich, Informationen über Vorkommnisse beim Geschäftspartner, betreffend Geschäftstätigkeit, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Geschäftsgeheimnisse aller Art, welche RECI IT SOLUTIONS GmbH im Rahmen eines Vertrages mit dem Geschäftspartner erfahren hat, geheim zu halten.

8.2. Der Geschäftspartner verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie bei der Ausführung von Arbeiten im Rahmen des Vertrages mit der RECI IT SOLUTIONS GmbH erfahren haben, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich zu machen, noch zu veröffentlichen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform zu ihrer Gültigkeit. Sie müssen Bezug nehmen auf die abzuändernde Bestimmung und durch beide Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet werden. Vorbehalten bleibt die Bestimmung in AGB N. 3.1.

9.2. Kommt es zu Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente, ist die deutschsprachige Version massgebend.

9.3. Sollte eine Bestimmung der Vertragsdokumente nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen der Vertragsdokumente weiter. Nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen werden in diesem Fall durch wirksame Bestimmungen ersetzt, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

9.4. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. RECI IT SOLUTIONS GmbH ist aber berechtigt, den Geschäftspartner an dessen Sitz, Domizil oder Wohnsitz zu belangen.

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